Aufgrund des vom Nationalrat bereits 2015 beschlossenen Meldepflicht-Änderungsgesetzes (BGBl I 2015/79) entfällt ab dem 1. 1. 2017 die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Dies entlastet einige Betriebe spürbar. Aber es sind auch einige Konsequenzen zu beachten.
Dieser Beitrag informiert praxisgerecht über die aufgrund des Wegfalls der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zu erwartenden Konsequenzen.