Wenn in einem Betrieb Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige des Betriebsinhabers mitarbeiten, ist die Frage zu beantworten, ob diese Mitarbeit auf einem Dienstverhältnis oder einer bloß familiären Mithilfe beruht.
Wenn in einem Betrieb Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige des Betriebsinhabers mitarbeiten, ist die Frage zu beantworten, ob diese Mitarbeit auf einem Dienstverhältnis oder einer bloß familiären Mithilfe beruht.