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Wie beeinflussen Luxusaufwendungen die Sozialwidrigkeit einer Kündigungsanfechtung?

Themen-SpecialMag. Elisabeth DavidPVP 2016/42PVP 2016, 160 Heft 6 v. 28.6.2016

Damit ein Arbeitnehmer eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechten kann, muss die Kündigung "wesentliche wirtschaftliche und soziale Arbeitnehmerinteressen" beeinträchtigen, ohne dass die Beeinträchtigung eine soziale Notlage oder gar eine Existenzgefährdung verursachen muss.

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