Wird ein Dienstverhältnis beendet, kann es sein, dass den offenen Bezugsansprüchen des Dienstnehmers Ansprüche des Dienstgebers gegenüberstehen (zB Rückverrechnung von Sonderzahlungen, Ausbildungskostenrückersatz, Schadenersatz, Darlehensrückzahlung etc).
In der Praxis stellen sich insbesondere die folgenden beiden Fragen: