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Einstieg ins Wohnhaus über Fenster im 1. Stock

Aus dem KuriositätenkisterlBirgit Kronberger/Mag. Rainer KraftPVP 2016/7PVP 2016, 28 Heft 1 v. 27.1.2016

Ein kurioser "Fall" im wahrsten Sinn des Wortes beschäftigte vor Kurzem die Arbeits- und Sozialgerichte.

Ein Dienstnehmer, der in seine Wohnung mit Hilfe einer Leiter durch ein Fenster im 1. Stock einsteigen wollte, stürzte 5 Meter in die Tiefe und verletzte sich dabei. Zu klären war nun die Frage, ob der Unfall ein Arbeitsunfall oder ein bloßer Freizeitunfall ist.

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