Ein kurioser "Fall" im wahrsten Sinn des Wortes beschäftigte vor Kurzem die Arbeits- und Sozialgerichte.
Ein Dienstnehmer, der in seine Wohnung mit Hilfe einer Leiter durch ein Fenster im 1. Stock einsteigen wollte, stürzte 5 Meter in die Tiefe und verletzte sich dabei. Zu klären war nun die Frage, ob der Unfall ein Arbeitsunfall oder ein bloßer Freizeitunfall ist.