Praxisorientiert informierte ich Sie
in PVP 2016/56, 218 (August-Heft) überblicksweise über einige Konsequenzen, wenn ab 1. 1. 2017 die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wegfällt, in PVP 2016/74, 276 (Oktober-Heft) darüber, wie sich dieser Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze auf fallweise beschäftigte Dienstnehmer auswirkt.