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2 interessante Urteile zur Elternteilzeit, die Sie kennen sollten

Kurzböck informiertWilhelm KurzböckPVP 2015/64PVP 2015, 239 Heft 9 v. 24.9.2015

Nach dem Mutterschafts- und Väterkarenzgesetz haben Mütter und Väter seit mehr als 10 Jahren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ("Elternteilzeit"), den sie auch gegen den Willen des Dienstgebers durchsetzen können (§ 15h MSchG bzw § 8 VKG).

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