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Teilpension - die "erweiterte Altersteilzeit"

AktuellesDr. Daniela MühlbergerPVP 2015/62PVP 2015, 235 Heft 9 v. 24.9.2015

Im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2015/106, ausgegeben am 13. 8. 2015) wurde eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) veröffentlicht. Ziel dieser Novelle ist es, die sv-pflichtige Beschäftigung älterer Dienstnehmer mittels Teilpension (= "erweiterte" Altersteilzeit) aufrechtzuerhalten.

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