Im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2015/106, ausgegeben am 13. 8. 2015) wurde eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) veröffentlicht. Ziel dieser Novelle ist es, die sv-pflichtige Beschäftigung älterer Dienstnehmer mittels Teilpension (= "erweiterte" Altersteilzeit) aufrechtzuerhalten.