Ob Vorstände dem BMSVG unterliegen oder nicht, ist einerseits nicht immer einfach zu bestimmen und hat andererseits enorme Konsequenzen auf die Beurteilung, wie eine allenfalls ausbezahlte Abfertigung zu versteuern ist.
Dieser Beitrag gibt hiezu einen praxisorientierten Überblick (inkl Checkliste) und beantwortet im Punkt B) einen Praxis-Spezialfall.