Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf − dem ersten, der der Gegenfinanzierung der geplanten Steuerreform dient − soll einerseits Scheinfirmen und anderseits dem Krankenstands- bzw dem e-card-Missbrauch der Kampf angesagt werden.
Außerdem schafft der Gesetzesentwurf die Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den vom Sozialbetrug betroffenen und für dessen Bekämpfung zuständigen Einrichtungen.