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Keine Dienstvertragsbeendigung trotz einvernehmlicher Auflösung?

Aus dem Alltag eines PersonalchefsMag. Manfred LindmayrPVP 2015/27PVP 2015, 93 Heft 4 v. 27.4.2015

Allgemeinwissen ist, dass bei einer Arbeitgeberkündigung zuvor, bei einer Entlassung danach der Betriebsrat zu informieren ist und er auch bestimmte Mitwirkungsrechte bei diesen Beendigungsarten hat.

Hingegen stelle ich fest, dass rund um die einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses Wissenslücken darüber bestehen, ob und gegebenenfalls wie der Betriebsrat hiebei einzubinden ist.

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