Allgemeinwissen ist, dass bei einer Arbeitgeberkündigung zuvor, bei einer Entlassung danach der Betriebsrat zu informieren ist und er auch bestimmte Mitwirkungsrechte bei diesen Beendigungsarten hat.
Hingegen stelle ich fest, dass rund um die einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses Wissenslücken darüber bestehen, ob und gegebenenfalls wie der Betriebsrat hiebei einzubinden ist.