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Liegt ein berechtigter Entlassungsgrund vor? - Die 5 größten Praxis-Irrtümer

Aus dem Alltag eines PersonalchefsMag. Claudia SonnleitnerPVP 2015/15PVP 2015, 47 Heft 2 v. 25.2.2015

Hinter der Entscheidung, eine Entlassung auszusprechen, stehen meist sehr starke Emotionen. Obwohl den meisten Arbeitgebern bei dieser Beendigung die formalen und arbeitsrechtlichen Kriterien bekannt sind (Entlassungsausspruch muss unverzüglich und ein Entlassungsgrund vorhanden sein), halten vor Gericht deutlich weniger als 50 % der vom Arbeitgeber als vermeintlich berechtigt eingestuften Entlassungen.

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