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Welche Arbeitszeit ist bei unregelmäßiger Teilzeitbeschäftigung maßgeblich für die Entgeltfortzahlungsberechnung bei Krankheit, Urlaub etc?

Aus der Praxis für die Praxiso. Univ.-Prof. Dr. Franz SchrankPVP 2015/8PVP 2015, 24 Heft 1 v. 29.1.2015

Sind Arbeitnehmer berechtigt abwesend (zB aufgrund Krankheit, Urlaub, Feiertagen, bestimmter KV-Freistellungen etc), so hat der Arbeitnehmer für diese Zeiten bzw die vorgesehene Bezugsdauer jene Entgeltfortzahlung zu erhalten, die er erhalten hätte, wenn er während dieser Zeit gearbeitet hätte.

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