vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wann sind ausbezahlte Gleitzeitguthaben in die gesetzliche Abfertigung einzubeziehen?

Aus dem Alltag eines PersonalchefsMag. Karin WinklerPVP 2015/4PVP 2015, 13 Heft 1 v. 29.1.2015

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer war vereinbart, dass die am Ende der Gleitzeitperiode bestehenden Gutstunden des Arbeitnehmers generell durch Zeitausgleich abgebaut werden. Aufgrund der Schließung eines Unternehmensstandortes konnte der Arbeitnehmer die Überstunden nicht zur Gänze durch Zeitausgleich abbauen. Aus diesem Grund wurden im letzten Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses mehrmals Zeitguthaben auch ausgezahlt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!