Mit Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2015/2016 werden die beitragsfreien Bezüge nach dem ASVG an die steuerrechtlichen Vorschriften teilweise angeglichen.
Was das konkret für die Abrechnung von Jubiläumsgeldern und -sachzuwendungen bedeutet, darüber informiert praxisgerecht dieser Beitrag.