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Im Ausland tätiger Dienstnehmer erkrankt
➜ Kostenübernahme durch Dienstgeber
➜ steuerpflichtiger lohnwerter Vorteil?

Internationale PVMag. Petra GöllnerPVP 2015/81PVP 2015, 301 Heft 11 v. 27.11.2015

Erkrankt ein Dienstnehmer während eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes (Dienstreise oder Entsendung), muss der Dienstgeber in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen die vollen Kosten für die medizinischen Behandlungen des Dienstnehmers bezahlen (§ 130 ASVG). Die zuständige Gebietskrankenkasse ersetzt in diesen Fällen lediglich einen der Höhe nach limitierten Erstattungsbetrag, sodass der Großteil der Behandlungskosten endgültig vom Dienstgeber zu tragen ist.

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