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Schadenersatz des Arbeitgebers gegenüber einem dritten Unfallverursacher

Themen-SpecialBirgit Kronberger/Mag. Rainer KraftPVP 2015/72PVP 2015, 272 Heft 10 v. 29.10.2015

Krankenstände von Angestellten, Arbeitern und Lehrlingen kosten dem Dienstgeber in der Regel bares Geld: Er muss dem arbeitsunfähigen Dienstnehmer das Entgelt innerhalb der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw dienstvertraglichen Fortzahlungszeiträume weiterzahlen, ohne dafür eine Arbeitsleistung zu erhalten.

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