Krankenstände von Angestellten, Arbeitern und Lehrlingen kosten dem Dienstgeber in der Regel bares Geld: Er muss dem arbeitsunfähigen Dienstnehmer das Entgelt innerhalb der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw dienstvertraglichen Fortzahlungszeiträume weiterzahlen, ohne dafür eine Arbeitsleistung zu erhalten.