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Begünstigte Abfertigung: nur bei "richtiger" Änderungskündigung

Aus dem Alltag eines PersonalchefsMag. Elisabeth David (PVP-Redakteurin)PVP 2014/20PVP 2014, 71 Heft 3 v. 25.3.2014

Will der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen ändern, kann er dies einseitig aber nicht, dann bietet sich als Maßnahme die Änderungskündigung an. Damit verbunden sind abgabenrechtlich die folgenden Fragen zu beantworten:

Unter welchen Voraussetzungen kann eine gesetzliche Abfertigung steuerbegünstigt abgerechnet und ausbezahlt werden?

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