Nun ist er online, der Pendlerrechner, und er schaffte es in kürzester Zeit, dass nahezu jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer skurrile Pendlerrechnerergebnisse vorweisen kann. Solange die Finanz keine glasklaren Aussagen macht (zB im sehnsüchtig erwarteten Wartungserlass), welche Überprüfungspflichten der Arbeitgeber hat hinsichtlich des Pendlerrechner-Ausdruckes (und damit auch entsprechend haftet, wenn er diese Kontrollpflichten nur nachlässig wahrnimmt) und für welche Pendlerrechner-Auswertungsergebnisse unmittelbar der Arbeitnehmer haftet (Kontrollmitteilung des GPLA-Prüfers an das Wohnsitzfinanzamt), so lange gelten die Empfehlungen dieses Beitrages, die das Haftungsrisiko des Arbeitgebers minimieren.