Mit 1. 1. 2014 wurden der Unabhängige Finanzsenat (UFS) und die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) zu "echten" Verwaltungsgerichten. Insgesamt gibt es 9 Landesverwaltungsgerichte und 2 Verwaltungsgerichte des Bundes (= das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht [BFG]; das neue System wird als sogenanntes "9 + 2 - Modell" bezeichnet). UFS und UVS wurden mit Jahresende 2013 aufgelöst.