vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wann liegt Lohndumping vor? Wann ist Lohndumping straffrei?

Kurzböck informiertWilhelm KurzböckPVP 2014/82PVP 2014, 316 Heft 12 v. 29.12.2014

Die Regierungsvorlage zum ASRÄG1) 2014 (RV2) vom 20. 11. 2014, 319 BlgNR 25. GP ; im Nationalrat am 20. 11. 2014 beschlossen) regelt ab 1. 1. 2015 wesentlich strenger, wann Lohndumping vorliegt, und erhöht gleichzeitig die Strafen.

Frage 1: Wann liegt aufgrund des ASRÄG 2014 Lohndumping vor bzw kann Lohndumping durch freiwillige Zuwendungen bzw durch vertraglich zugesagte Überzahlungen ausgeglichen werden?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!