In der Praxis kommen immer wieder wiederholte Befristungen vor. Dabei stellen sich hinsichtlich der Auflösungsabgabe insbesondere die folgenden Fragen:
Sind die aufeinanderfolgenden befristeten Dienstverhältnisse für die Beurteilung der 6-Monats-Frist iSd § 2b Abs 2 Z 1 AMPFG zusammenzuzählen oder jeweils einzeln zu betrachten?