vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbricht eine Erkrankung den Zeitausgleich?

Kurzböck informiertWilhelm KurzböckPVP 2013/45PVP 2013, 177 Heft 7 v. 24.7.2013

Erkrankt der Arbeitnehmer während seines "überstundenabbauenden" Zeitausgleichs, dann passiert in der Praxis sehr häufig Folgendes: Der Arbeitnehmer vertritt - tatkräftigst unterstützt von den Arbeitnehmervertretungen (Arbeiterkammer, Gewerkschaft) - die Ansicht, dass die durch seine Krankheit nicht genutzten Zeitausgleichsstunden nicht verbraucht sind, sondern zu einem späteren Zeitpunkt konsumiert werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte