Die mit 1. 1. 2013 wirksame Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), BGBl I 2012/98, setzt die EU-Leiharbeitsrichtlinie auf nationaler Ebene um. Sie hat für den Beschäftiger massive Auswirkungen auf das "Zusammenleben" mit dem Überlasser und dem überlassenen Arbeitnehmer. Seit 1. 1. 2013 ist das Ausleihen von Arbeitnehmern für den Beschäftiger rechtlich heikler und teils administrativ aufwendiger.