Egal, ob es sich um Provisionen, Sachbezüge oder sonstige Entgelte handelt, die der Arbeitnehmer von dritter Seite erhält, die GPLA-Prüfer gehen regelmäßig von einer Lohnsteuer- und Lohnnebenkostenpflicht aus.
In den meisten Fällen zu Unrecht, wie bereits mehrmals der VwGH entschied, was Prüfer wenig beeindruckt, denn sie versuchen es immer wieder, wie das nachstehende Erkenntnis vom 24. 10. 2012, 2008/13/0106, zeigt.