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Ja oder Nein? - Die Lohnsteuerhaftung bei Entgelten von dritter Seite

Erfolgreich durch die GPLAMag. Ernst PatkaPVP 2013/6PVP 2013, 21 Heft 1 v. 25.1.2013

Egal, ob es sich um Provisionen, Sachbezüge oder sonstige Entgelte handelt, die der Arbeitnehmer von dritter Seite erhält, die GPLA-Prüfer gehen regelmäßig von einer Lohnsteuer- und Lohnnebenkostenpflicht aus.

In den meisten Fällen zu Unrecht, wie bereits mehrmals der VwGH entschied, was Prüfer wenig beeindruckt, denn sie versuchen es immer wieder, wie das nachstehende Erkenntnis vom 24. 10. 2012, 2008/13/0106, zeigt.

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