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Verhasst, aber notwendig: die Arbeitszeitaufzeichnungen

Themen-SpecialsMag. Manfred LindmayrPVP 2013/74PVP 2013, 296 Heft 11 v. 25.11.2013

In § 26 AZG wird bestimmt, dass der Arbeitgeber "zur Überwachung der Einhaltung der in diesem Bundesgesetz (= Arbeitszeitgesetz; Anm) geregelten Angelegenheiten in der Betriebsstätte Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen" hat (Anmerkung und Hervorhebungen durch den Autor).

Auch das Arbeitsruhegesetz regelt Aufzeichnungspflichten.

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