Eine bestimmte Vorgehensweise wird im Unternehmen schon jahrelang so gehandhabt (zB bezahlte Mittagspause), ohne dass dies schriftlich oder mündlich ausdrücklich vereinbart wäre - hat der Mitarbeiter auf diese Handhabung bereits einen Rechtsanspruch? --> Ja, wenn bereits eine Betriebsübung vorliegt.
Wann liegt konkret eine Betriebsübung vor? Wie kann der Arbeitgeber diese schleichend entstandene "Vertragsfessel" wieder abschütteln?