Betriebsübung: Antworten auf Fragen aus der Praxis

Themen-SpecialMag. Elisabeth DavidPVP 2012/86PVP 2012, 327 Heft 12 v. 27.12.2012

Eine bestimmte Vorgehensweise wird im Unternehmen schon jahrelang so gehandhabt (zB bezahlte Mittagspause), ohne dass dies schriftlich oder mündlich ausdrücklich vereinbart wäre - hat der Mitarbeiter auf diese Handhabung bereits einen Rechtsanspruch? --> Ja, wenn bereits eine Betriebsübung vorliegt.

Wann liegt konkret eine Betriebsübung vor? Wie kann der Arbeitgeber diese schleichend entstandene "Vertragsfessel" wieder abschütteln?

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