Der 1. LStR-Wartungserlass 2012 liegt als Begutachtungsentwurf vor.
Bitte beachten Sie, dass dieser LStR-Wartungserlass noch nicht veröffentlicht ist. Somit sind im endgültigen LStR-Wartungserlass 2012 Änderungen gegenüber dem Entwurf nicht ausgeschlossen. Wir werden Sie dann darüber informieren.