Rechtzeitig vor Beginn der "Ferialpraktikantensaison" hatte der OGH zu entscheiden, ob ein Volontariat oder ein echtes Arbeitsverhältnis vorgelegen hat. In seinem Urteil hob der OGH erneut hervor, worauf es ankommt, damit ein (unentgeltliches) Volontariat vorliegt, das nicht den arbeitsrechtlichen Vorschriften unterliegt.
OGH 28. 1. 2010, 8 ObA 5/10h