Angestellte und Arbeiter, die sich im Krankenstand befinden, erhalten laut AngG bzw EFZG für bestimmte Zeiträume ihre Bezüge zunächst in voller Höhe (100 %) und anschließend in halber Höhe (50 %) weiterbezahlt. Während die gesetzlichen Regelungen in erster Linie die Fortzahlung der Geldbezüge vor Augen haben, ist die Frage, was für Sachbezüge während eines Krankenstandes gilt, gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Auch Rechtsprechung und Literatur sind nicht sehr ergiebig. Das nachfolgende Themen-Special gibt einen Überblick über die arbeits- und abgabenrechtlichen Themen rund um Sachbezüge im Krankenstand und bietet überdies praktikable Lösungsvorschläge an.