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4 Fragen zum freien Dienstnehmer

AktuellesPVP 2010/2PVP 2010, 7 Heft 1 v. 22.1.2010

Frage 1): Gilt die neue Abgabenpflicht (DB, DZ und Kommunalsteuer) auch für geringfügig beschäftigte und fallweise beschäftigte freie Dienstnehmer?

Antworten:

Die neue Abgabenpflicht gilt nach Ansicht des BMF auch für geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer.(**Info des BMF zu den Neuerungen zur Kommunalsteuer ab 2010 vom 23. 12. 2009, BMF-010222/0243-VI/7/2009; es wird in der obigen Information unterstellt, dass diese Rechtsansichten analog für DB und DZ gelten werden.)

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