Frage 1): Gilt die neue Abgabenpflicht (DB, DZ und Kommunalsteuer) auch für geringfügig beschäftigte und fallweise beschäftigte freie Dienstnehmer?
Antworten:
Die neue Abgabenpflicht gilt nach Ansicht des BMF auch für geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer.(*)