A) Baugewerbe und Bauindustrie - Internatskosten für Lehrlinge
Ab 1. 5. 2009 sind die Arbeitgeber in Bauindustrie und Baugewerbe durch den KV verpflichtet, die Internatskosten für die Lehrlinge, die dem KV Bauindustrie/Baugewerbe unterliegen, zur Gänze zu übernehmen. Weil dies eine Belastung jener Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, bedeuten würde, haben sich die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie entschlossen, diese Kosten zur Gänze zu übernehmen und die Kosten über die "Ausbildungsumlage" auf alle Betriebe (also auch jene, die keine Lehrlinge ausbilden) umzulegen, da der Facharbeiternachwuchs auch allen Betrieben zugute kommt.