Der UFS hatte einen in der Praxis sehr häufig auftretenden Fall zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer wird teilweise (hier: zu 30 % seiner Arbeitszeit) von der österreichischen Konzernmutter zur slowakischen Konzerntochter entsandt, um bei dieser bestimmte Tätigkeiten im Management und im Aufbau des Vertriebes auszuüben. Versteuert der Arbeitnehmer seine Bezüge zu 70 % in Österreich und zu 30 % in der Slowakei? Nein, sagt der UFS; warum? - darüber berichten wir in diesem Beitrag.