Der Ausspruch einer Entlassung ist für den Arbeitgeber immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Oft ist schwer beurteilbar, ob das Gericht die Entlassung als gerechtfertigt und rechtzeitig ausgesprochen beurteilt. Um möglichen Forderungen des Arbeitnehmers von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen, einigt man sich häufig auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Unter welchen Umständen der Arbeitnehmer die Wirksamkeit dieser einvernehmlichen Auflösung anfechten kann und wann er chancenlos ist, hat der OGH entschieden.