A) Das aktuelle Branchen-ABC
1. Arbeitskräfteüberlassung - Judikatur
Der OGH entschied, dass eine Vereinbarung, nach der ein Beschäftiger dem Überlasser eine Konventionalstrafe zu zahlen hat, wenn er innerhalb einer gewissen Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses eines Dienstnehmers zum Überlasser vorher überlassene Arbeitnehmer beschäftigt, nach § 8 Abs 2 AÜG verboten und damit wegen Gesetzwidrigkeit gemäß § 879 Abs 1 ABGB unwirksam ist.