Was ist im Jahresabschluss zu tun, wenn zum Bilanzstichtag noch nicht abgegoltene Mehrarbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten bestehen? Die Antwort darauf finden Sie praxisbezogen und mit Beispielen im folgenden Beitrag.
Rückstellung für Teilzeit-Mehrarbeit
Berechnung der Rückstellung
Bestehen zum Bilanzstichtag offene, noch nicht abgegoltene Mehrarbeitsstunden bei Teilzeitbeschäftigten, dann errechnet sich die Rückstellung für diese Mehrarbeit wie folgt: