In der Entscheidung OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 13/06m, PVP 2006/81 (November-Heft), meinte das Höchstgericht, dass im Falle einer "arbeitsjahrüberschreitenden Dienstverhinderung durch Arbeitsunfall" bei Arbeitern mit dem ersten Tag des neuen Arbeitsjahres wieder ein voller neuer Entgeltfortzahlungsanspruch einsetzt. In der Entscheidung OGH 14. 10. 2008, 8 ObA 44/08s, distanziert der OGH sich wieder vom obigen Urteil. Was bedeutet dies für die Praxis?