A) Das aktuelle Branchen-ABC
1. Arbeitskräfteüberlassung - KV Neuerungen ab 1. 1. 2009
Akkord- oder Prämienarbeit (Abschnitt XII des KV AKÜ)
Klarstellung, dass die Referenzzulage nach Abschnitt IX Punkt 4a lit d (= Referenzzulage im Falle von Akkord- oder Prämienarbeiten in Beschäftigerbetrieben mit "speziellem" Beschäftiger-KV) sowohl dann zu bezahlen ist, wenn sich der Überlasser für die Akkordsätze des Beschäftigers entscheidet, als auch dann, wenn er den pauschalen "30 % Aufschlag" anwendet.