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Lohn(Gehalts)Nebenkosten ab 20096)6)Ohne Berücksichtigung der Lohnnebenkostenentlastung für Lehrlinge bzw Mitarbeiter, die als begünstigte Behinderte iSd BEinstG gelten. in €

AktuellesPVP 2009/1PVP 2009, 2 Heft 1 v. 23.1.2009

gültig in % des monatlichen Bruttobezuges

ANGESTELLTE

ARBEITER

FREIE DIENSTNEHMER

→ ab dem 1. Jänner 2009 → nur für laufende Bezüge bis max € 4.020,001)1)Sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage (monatlich) - für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 4.690,00; für Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 8.040,00.

→ nur bei Überschreiten der Geringfügig-keitsgrenze (= monatlich € 357,74/täglich € 27,47)8)8)Geringfügige Beschäftigung - Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 %; übersteigt die Summe der monatlichen Beitragsgrundlage aller im Unternehmen geringfügig beschäftigter Personen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (= € 536,61), so ist zusätzlich eine pauschalierte Abgabe von 16,4 % (Dienstgeberabgabe) zu entrichten.

Summe

Anteil
DG

Anteil
DN

Summe

Anteil
DG

Anteil
DN

Summe

Anteil
DG

Anteil
DN

SOZIALVER-SICHERUNG12)12)Für rückständige SV-Beiträge werden 2009 von den Gebietskrankenkassen Verzugszinsen in Höhe von 6,94 % in Rechnung gestellt.

         

Pensionsver-sicherung

22,80 %

12,55 %

10,25 %

22,80 %

12,55 %

10,25 %

22,80 %

12,55 %

10,25 %

Krankenver-sicherung2)2)Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages (3,4 %), den Dienstnehmer für mitversicherte Angehörige, die von der Beitragsfreiheit der Mitversicherung ausgenommen sind, zu entrichten haben; für Landarbeiter ergeben sich entgegen obiger Aufstellung die folgenden Krankenversicherungsbeiträge: Summe: 7,65 %; Anteil DG: 3,78 % / Anteil DN: 3,87 %.

7,65 %

3,83 %

3,82 %

7,65 %

3,70 %

3,95 %

7,65 %

3,78 %

3,87 %

Unfallver-sicherung9)9) Ältere Arbeitnehmer: Im Falle eines Bonus gemäß § 5a AMPFG (Neueinstellung einer zumindest 50-jährigen Person) ist kein DG-Anteil zur ALV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen.
Für Personen, die das 56. Lebensjahr noch vor dem 1. 7. 2008 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein ALV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen.
Ab dem 1. 7. 2008 entfällt der ALV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 57. Lebensjahres folgenden Kalendermonat.
Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein ALV- und IESG-Beitrag zu bezahlen.
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein ALV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.

1,40 %

1,40 %

-

1,40 %

1,40 %

-

1,40 %

1,40 %

-

Arbeitslosen-versicherung9)9) Ältere Arbeitnehmer: Im Falle eines Bonus gemäß § 5a AMPFG (Neueinstellung einer zumindest 50-jährigen Person) ist kein DG-Anteil zur ALV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen.
Für Personen, die das 56. Lebensjahr noch vor dem 1. 7. 2008 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein ALV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen.
Ab dem 1. 7. 2008 entfällt der ALV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 57. Lebensjahres folgenden Kalendermonat.
Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein ALV- und IESG-Beitrag zu bezahlen.
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein ALV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.
11)11) Wegfall bzw Reduzierung der Dienstnehmer-Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedriglöhner:

- bis € 1.128,00

= 0 %

- mehr als € 1.128,00 bis € 1.230,00

= 1 %

- mehr als € 1.230,00 bis € 1.384,00

= 2 %

- mehr als € 1.384,00

= 3 %

6,00 %

3,00 %

3,00 %

6,00 %

3,00 %

3,00 %

6,00 %

3,00 %

3,00 %

IESG Zuschlag9)9) Ältere Arbeitnehmer: Im Falle eines Bonus gemäß § 5a AMPFG (Neueinstellung einer zumindest 50-jährigen Person) ist kein DG-Anteil zur ALV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen.
Für Personen, die das 56. Lebensjahr noch vor dem 1. 7. 2008 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein ALV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen.
Ab dem 1. 7. 2008 entfällt der ALV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 57. Lebensjahres folgenden Kalendermonat.
Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein ALV- und IESG-Beitrag zu bezahlen.
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein ALV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.

0,55 %

0,55 %

-

0,55 %

0,55 %

-

0,55 %

0,55 %

-

Wohnbauför-derungsbeitrag

1,00 %

0,50 %

0,50 %

1,00 %

0,50 %

0,50 %

-

-

-

Arbeiterkammer-umlage3)3)Entfällt ua bei handelsrechtlichen GmbH-Geschäftsführern.

0,50 %

-

0,50 %

0,50 %

-

0,50 %

0,50 %

-

0,50 %

Insgesamt

39,90 %

21,83 %

18,07 %

39,90 %

21,70 %

18,20 %

38,90 %

21,28 %

17,62 %

FINANZAMT

         

Dienstgeber-beitrag zum FLAG (DB)9)9) Ältere Arbeitnehmer: Im Falle eines Bonus gemäß § 5a AMPFG (Neueinstellung einer zumindest 50-jährigen Person) ist kein DG-Anteil zur ALV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen.
Für Personen, die das 56. Lebensjahr noch vor dem 1. 7. 2008 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein ALV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen.
Ab dem 1. 7. 2008 entfällt der ALV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 57. Lebensjahres folgenden Kalendermonat.
Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein ALV- und IESG-Beitrag zu bezahlen.
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein ALV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.
10)10)Übersteigt die gesamte Beitragsgrundlage aller Kommunalsteuer- bzw DB-pflichtigen Dienstverhältnisse in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1.460,00, so verringert sie sich um € 1.095,00 (Freibetrag).

4,50 %

4,50 %

-

4,50 %

4,50 %

-

-

-

-

Zuschlag zum Dienstgeber-beitrag (DZ) - Wien4)4)DZ für OÖ: 0,36 %; DZ für Vorarlberg: 0,39 %; DZ für NÖ und für Kärnten: 0,41%; DZ für Steiermark: 0,40 %; DZ für Salzburg und für Tirol: 0,43 %; DZ für Burgenland: 0,44 %.9)9) Ältere Arbeitnehmer: Im Falle eines Bonus gemäß § 5a AMPFG (Neueinstellung einer zumindest 50-jährigen Person) ist kein DG-Anteil zur ALV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen.
Für Personen, die das 56. Lebensjahr noch vor dem 1. 7. 2008 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein ALV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen.
Ab dem 1. 7. 2008 entfällt der ALV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 57. Lebensjahres folgenden Kalendermonat.
Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein ALV- und IESG-Beitrag zu bezahlen.
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein ALV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.
10)10)Übersteigt die gesamte Beitragsgrundlage aller Kommunalsteuer- bzw DB-pflichtigen Dienstverhältnisse in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1.460,00, so verringert sie sich um € 1.095,00 (Freibetrag).

0,40 %

0,40 %

-

0,40 %

0,40 %

-

-

-

-

Insgesamt

4,90 %

4,90 %

-

4,90 %

4,90 %

-

-

-

-

STADT(GEMEINDE)KASSE5)5)Ohne Berücksichtigung der Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).

         

Kommunal-steuer10)10)Übersteigt die gesamte Beitragsgrundlage aller Kommunalsteuer- bzw DB-pflichtigen Dienstverhältnisse in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1.460,00, so verringert sie sich um € 1.095,00 (Freibetrag).

3,00 %

3,00 %

-

3,00 %

3,00 %

-

-

-

-

Gesamt-
summe

47,80 %

29,73 %

18,07 %

47,80 %

29,60 %

18,20 %

38,90 %

21,28 %

17,62 %

Betriebliche Vorsorgekasse7)7)Ist ausschließlich für jene (echten oder freien) Dienstverhältnisse zu leisten, die unter den Geltungsbereich des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes fallen. Die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage gelangt hiefür nicht zur Anwendung.

1,53 %

1,53 %

-

1,53 %

1,53 %

-

1,53 %

1,53 %

-

Gesamt-
summe inkl BVK

49,33 %

31,26 %

18,07 %

49,33 %

31,13 %

18,20 %

40,43 %

22,81 %

17,62 %

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