Über die Höhe der Konventionalstrafe wird bei bzw nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer wieder heftig gestritten. Welche Kriterien das Gericht bei der Ausübung des Mäßigungsrechts zu berücksichtigen hat, arbeitete der OGH in der folgenden Entscheidung heraus.
OGH 5. 6. 2008, 9 ObA 10/08y