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Erweiterte Haftung für Auftraggeber

AktuellesPVP 2008/67PVP 2008, 205 Heft 8 v. 22.8.2008

Als weitere Maßnahme zur Bekämpfung des Sozialbetruges sieht das neue Auftraggeber-Haftungsgesetz eine Sonderhaftung für Arbeitgeber in der Baubranche vor (BGBl I 2008/91, ausgegeben am 2. 7. 2008).

1. Ziel der Maßnahme

Das Ziel des Auftraggeber-Haftungsgesetzes ist es, der Behörde eine Möglichkeit zu geben, die Schwarzarbeit besser bekämpfen zu können. Außerdem soll der Hinterziehung von SV-Beiträgen in der Baubranche ein Riegel vorgeschoben werden.

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