Als weitere Maßnahme zur Bekämpfung des Sozialbetruges sieht das neue Auftraggeber-Haftungsgesetz eine Sonderhaftung für Arbeitgeber in der Baubranche vor (BGBl I 2008/91, ausgegeben am 2. 7. 2008).
1. Ziel der Maßnahme
Das Ziel des Auftraggeber-Haftungsgesetzes ist es, der Behörde eine Möglichkeit zu geben, die Schwarzarbeit besser bekämpfen zu können. Außerdem soll der Hinterziehung von SV-Beiträgen in der Baubranche ein Riegel vorgeschoben werden.