Berufsfußballer stehen idR in einem Dienstverhältnis und ihre Bezüge sind daher - ebenso wie bei anderen Arbeitnehmern - nach den Regeln des Arbeits- und Lohnabgabenrechts abzurechnen.
Das nachfolgende Themen-Special gibt aus Anlass der bevorstehenden EURO 2008 einen kurzen Überblick über häufige Abrechnungsfragen bei Berufsfußballern.