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Abrechnungsfragen zu Berufsfußballern

Themen-SpecialPVP 2008/45PVP 2008, 135 Heft 5 v. 23.5.2008

Berufsfußballer stehen idR in einem Dienstverhältnis und ihre Bezüge sind daher - ebenso wie bei anderen Arbeitnehmern - nach den Regeln des Arbeits- und Lohnabgabenrechts abzurechnen.

Das nachfolgende Themen-Special gibt aus Anlass der bevorstehenden EURO 2008 einen kurzen Überblick über häufige Abrechnungsfragen bei Berufsfußballern.

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