Liegt ein Mischbetrieb vor, dann ist es in der Praxis nicht immer einfach festzustellen, welcher KV konkret gilt. Welcher KV anzuwenden ist, wenn der wirtschaftlich bedeutsamere Unternehmensbereich des Mischbetriebes keinem KV unterliegt, das hatte der VwGH zu entscheiden.
VwGH 20. 2. 2008, 2006/08/0268