Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (kurz: KV-Handel) sieht im Bereich der Auslandsdienstreisen die Möglichkeit vor, eine entsprechende Betriebsvereinbarung abzuschließen. Ein neu gewählter Betriebsrat nimmt sich dieser Angelegenheit an und stellt der Geschäftsleitung eine knifflige Aufgabe - wir lassen Sie an der Lösung dieser Aufgabe mitarbeiten.