Die Frage, wann die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist und daher dem Arbeitnehmer das große Pendlerpauschale zusteht, führt immer wieder zu heißen Diskussionen zwischen Arbeitnehmer und der Finanzverwaltung. In den Monaten September und Oktober 2008 traf der VwGH zwei richtungsweisende Entscheidungen zu diesem Thema, die wir Ihnen im Folgenden praxisgerecht darstellen.