Oft wird ein Arbeitverhältnis beendet und unmittelbar anschließend ein neues Teilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen (Stichwort "Änderungskündigung"). Dies ermöglicht dem Arbeitgeber, eine steuerlich begünstigte (Zwischen-)Abfertigung auszubezahlen, wenn er die "Spielregeln" der Rz 1070a der LStR einhält.