Beauftragt ein Arbeitgeber einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers, um ein Fehlverhalten aufzudecken, kann der Arbeitgeber die notwendigen Kosten vom Arbeitnehmer zurückfordern. Ob diese Rückforderung innerhalb der kollektivvertraglichen Verfallsfrist erfolgen muss, hatte der OGH zu klären.
OGH 20. 8. 2008, 9 ObA 31/08m